by admin — last modified 25.10.2014 14:14 Uhr

Seit einigen Jahren müssen auch Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Realschulen am Ende der Schulzeit eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen. Hier erhalten Sie einige Informationen zum Prüfungsverfahren.

Wer wird geprüft?

Überprüft werden

• alle Schüler/innen der Hauptschule Klasse 9,
• alle Schüler/innen der Hauptschule Klasse 10,
• alle Schüler/innen der Realschule Klasse 10.

Wie wird geprüft?

Im Jahrgang 9 (Hauptschule) muss sich jeder Schüler / jede Schülerin zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung stellen.

Im Jahrgang 10 (Haupt- und Realschule) muss sich jeder Schüler / jede Schülerin drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung stellen.

Schriftliche Prüfung

Jeder Schüler / jede Schülerin muss in Mathematik eine Lernkontrolle schreiben. Aus den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch kann er sich ein Fach für eine schriftliche Prüfung auswählen.
Die schriftlichen Überprüfungen erfolgen im Rahmen einer normalen Klassenarbeit, diese dauern eine Stunde länger als üblich und sind inhaltlich umfangreicher.
Die Arbeit wird von zwei Kollegen / Kolleginnen korrigiert. Die Zensur hat ein besonderes Gewicht, da sie doppelt gewertet wird. Die Zensur in dieser Arbeit wird bei der Ermittlung der Zeugniszensur so gewertet, als ob der Schüler / die Schülerin zweimal eine solche Zensur geschrieben hätte.

Mündliche Überprüfung

Die Prüfung wird in der Regel vom Fachlehrer abgenommen, ein weiterer Lehrer / eine weitere Lehrerin führt Protokoll. Die mündliche Prüfung ist im Allgemeinen eine Einzelprüfung von etwa 15 Minuten Dauer.
Für die mündliche Prüfung können fast alle Fächer des erteilten Unterrichts gewählt werden, allerdings nicht das Fach Sport und ein Fach, in dem eine schriftliche Prüfungen abgelegt worden ist.

Für die mündliche Prüfung erstellt der Fachlehrer / die Fachlehrerin eine schriftlich formulierte Aufgabe mit den erforderlichen Unterlagen. Der Schüler / Die Schülerin hat zwanzig Minuten Zeit, sich unter Aufsicht auf die Prüfung vorzubereiten. Während der fünfzehnminütigen Prüfung erhält er / sie zunächst Gelegenheit, sich zusammenhängend zur Aufgabe zu äußern. Danach wird ein weiterführendes Gespräch über den Sachverhalt geführt.
Geprüft wird vom Fachlehrer / von der Fachlehrerin, auch der Protokollant / die Protokollantin darf Fragen stellen. Die Note wird im unmittelbaren Anschluss an die Überprüfung von den beiden Prüfenden festgelegt und dem Schüler / der Schülerin bekannt gegeben.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung geht zu einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Gesamtleistung des jeweiligen Faches ein.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass mehrere Schüler/innen eine mündliche Prüfung als Gruppenprüfung ablegen. Hierbei wird jeder Schüler / jede Schülerin einzeln bewertet. Wir raten von dieser Form der Prüfung ab.

Zuhörer

Bei einer mündlichen Prüfung dürfen zuhören:

  • 1. Ein Mitglied des Schulelternrates,
  • 2. ein Mitglied des Schülerrates,
  • 3. bis zu zwei Schüler/innen, die im nächsten Schuljahr ebenfalls überprüft werden,
  • 4. bis zu zwei Personen, deren Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.

Der Prüfling kann verlangen, dass an seiner Prüfung keine der unter 1. – 3. genannten Personen teilnimmt. Das Mitglied des Schulelternrates und die Personen unter Nr. 4 dürfen auch bei der Zensurenberatung des Fachprüfungsausschusses anwesend sein.

Viel Erfolg!