Beratung an der Oberschule am Sonnenberg Berge

 

1. Allgemeine Ziele und Aufgaben

Unser Schulsystem steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen.

Nicht nur die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Schülerpersönlichkeiten, sondern auch die Umsetzung von Inklusion und Integration prägen den täglichen Schulalltag.

Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe.

Der Einsatz von Schulsozialarbeit und einer Beratungslehrkraft ist sinnvoll, weil Eltern und Schüler*innen auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen können müssen, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.

Die Schulleitung, sowie Kolleginnen und Kollegen können in ihren Aufgabenbereichen beraten, gestärkt, unterstützt und entlastet werden.

 

2. Grundsätze der Beratungstätigkeit
 
Vertraulichkeit:

Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein.

Schulsozialarbeit und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.

Freiwilligkeit:

Beratung ist ein Angebot und erfolgt grundsätzlich ungezwungen.

Unabhängigkeit:

Eine Beratung erfolgt ohne eine Weisung.

Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung.

Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.

Verantwortlichkeit:

Involvierte Lehrkräfte beraten in ihrem Aufgabenbereich und sind für diesen verantwortlich.

Wichtig:

Sollen und müssen Änderungen im Verhalten des Schülers, auch gegen dessen ausdrücklichen Willen geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt.

Diese bleiben aber von der Beratung getrennt.

Es wird auf eine Rollenklärung geachtet, insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden oder aber u. U. überschneiden.

Die Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und durch verschiedene Angebote wahrgenommen werden:

o Einzelgespräche

o Eltern- / ErziehungsberechtigtenGespräche

o Klassengespräche

o Eltern- / ErziehungsberechtigtenSprechtage

Informationsveranstaltungen

o Austausch von Lehrkräften untereinander

o Austausch von RegelschulLehrkräften und FörderschulLehrkräften

o Austausch von Lehrkräften und Schulbegleitern / Integrationshelfern
 
o Förderplangespräche

 

Sozialpädagogische Fachkraft im niedersächsischen Landesdienst
 
Die Sozialpädagogin /-arbeiterin Conny Röckener steht Schülerinnen und Schülern bei allen Fragen, Sorgen, Problemen und Konflikten in der Schule, mit Freunden und zu Hause als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
 
Darüber hinaus bietet sie auf Wunsch Unterstützung bei der Berufsfindung und im Bewerbungsprozess an.
 
Ihr Ansatz ist systemisch und lösungsorientiert, die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
 
Auch Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte können das Beratungsangebot wahrnehmen.
 
Die Aufgabengebiete der Schulsozialarbeit gliedern sich derzeit wie folgt:
 
Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern
Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
Individuelle Unterstützung von Schüler/innen im Bewerbungsprozess
Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Berufsorientierungswoche
Vermittlung zu externen Beratungsangeboten
Angebotsgestaltung im Ganztagsbereich
Sozialtraining in den 5. Klassen
Beratung und Intervention bei Schulverweigerung
Projektarbeit in Absprache nach Bedarf und Wunsch
 
Beratungslehrerin
 
Mechthild Landwehr ist im Schulalltag Ansprechpartnerin für Schüler/innen, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrer und Schulleitung.
 
Sie arbeitet in den Bereichen Einzelfallhilfe, bei häuslichen Problemen, bei aktuellen schulischen Problemen und Konflikten.

In ihrer Arbeit ermittelt die Beratungslehrkraft im Gespräch mit den Ratsuchenden deren Problem und das konkrete Anliegen. Sie ist speziell dafür ausgebildet zuhören zu können, Ängste abzubauen und mit den Ratsuchenden Verhaltensänderungen zu erörtern.

Des Weiteren wird geklärt, ob die Vermittlung an eine andere beratende interne oder externe Person oder professionelle Einrichtung erfolgen soll.

Innerschulisch findet ein regelmäßiger Austausch mit den anderen Beteiligten des Beratungsteams statt.

Die Beratung kann in festen Sprechzeiten, aber auch spontan erfolgen.