Beratung an der Oberschule am Sonnenberg Berge
1. Allgemeine Ziele und Aufgaben
Unser Schulsystem steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen.
Nicht nur die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Schülerpersönlichkeiten, sondern auch die Umsetzung von Inklusion und Integration prägen den täglichen Schulalltag.
Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe.
Der Einsatz von Schulsozialarbeit und einer Beratungslehrkraft ist sinnvoll, weil Eltern und Schüler*innen auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen können müssen, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden.
Die Schulleitung, sowie Kolleginnen und Kollegen können in ihren Aufgabenbereichen beraten, gestärkt, unterstützt und entlastet werden.
Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein.
Schulsozialarbeit und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.
Freiwilligkeit:
Beratung ist ein Angebot und erfolgt grundsätzlich ungezwungen.
Unabhängigkeit:
Eine Beratung erfolgt ohne eine Weisung.
Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung.
Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.
Verantwortlichkeit:
Involvierte Lehrkräfte beraten in ihrem Aufgabenbereich und sind für diesen verantwortlich.
Wichtig:
Sollen und müssen Änderungen im Verhalten des Schülers, auch gegen dessen ausdrücklichen Willen geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt.
Diese bleiben aber von der Beratung getrennt.
Es wird auf eine Rollenklärung geachtet, insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden oder aber u. U. überschneiden.
Die Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und durch verschiedene Angebote wahrgenommen werden:
o Einzelgespräche
o Eltern- / Erziehungsberechtigten–Gespräche
o Klassengespräche
o Eltern- / Erziehungsberechtigten–Sprechtage
o Informationsveranstaltungen
o Austausch von Lehrkräften untereinander
o Austausch von Regelschul–Lehrkräften und Förderschul–Lehrkräften
In ihrer Arbeit ermittelt die Beratungslehrkraft im Gespräch mit den Ratsuchenden deren Problem und das konkrete Anliegen. Sie ist speziell dafür ausgebildet zuhören zu können, Ängste abzubauen und mit den Ratsuchenden Verhaltensänderungen zu erörtern.
Des Weiteren wird geklärt, ob die Vermittlung an eine andere beratende interne oder externe Person oder professionelle Einrichtung erfolgen soll.
Innerschulisch findet ein regelmäßiger Austausch mit den anderen Beteiligten des Beratungsteams statt.
Die Beratung kann in festen Sprechzeiten, aber auch spontan erfolgen.