by Admin last modified 28.11.2006 20:15 Uhr

Hauptschulzweig und Realschulzweig

Genaue Informationen finden Sie in der : “Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)”. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Darstellungen stark vereinfacht sind.

Mögliche Abschlüsse an der HRS Berge

 HauptschulabschlussSekundarabschluss I, HauptschulabschlussSekundarabschluss I, RealschulabschlussErweiterter Sekundarabschluss I
Hauptschule, Klasse 9X   
Hauptschule, Klasse 10 XXX
Realschule, Klasse 10 (x) XX
AbschlussBedingungen HSBedingungen RS
HauptschulabschlussDen Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat. 
Sekundarabschluss I, HauptschulabschlussDen Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.Wer die Voraussetzungen des Realschulabschlusses am Ende des 10.Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Sekundarabschluss I, Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss nach §2 hinaus

  1. ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A und
  2. im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.
Erweiterter Sekundarabschluss I

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss nach §3 hinaus

  1. gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A und
  2. im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss nach §6 hinaus im Durchschnitt befriedigende Leistungen

  1. in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
  2. in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik

erbracht hat.

Mindestanforderungen

Mindestanforderungen sind ausreichende Leistungen, soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.

Ausgleichsregelung

ProblemLösung
A1 mal 5Kein Ausgleich erforderlich.
B2 mal 5Ausgleich möglich durch befriedigende Leistungen (3) in zwei Ausgleichsfächern.
C1 mal 6Ausgleich möglich durch gute Leistungen (2) in einem Ausgelichsfach oder befriedigende Leistungen (3) in zwei Ausgleichsfächern.
D2 mal 5 oder
1 mal 6
 Ausgleich nach B oder C möglich, wenn die Konferenz dies beschließt.

Weitere Informationen und den genauen Wortlaut finden Sie unter dm Stichwort “Abschlüsse” im Internet unter: www.schure.de