
Hauptschulzweig und Realschulzweig
Genaue Informationen finden Sie in der : “Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)”. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Darstellungen stark vereinfacht sind.
Mögliche Abschlüsse an der HRS Berge
| Hauptschulabschluss | Sekundarabschluss I, Hauptschulabschluss | Sekundarabschluss I, Realschulabschluss | Erweiterter Sekundarabschluss I | |
| Hauptschule, Klasse 9 | X | |||
| Hauptschule, Klasse 10 | X | X | X | |
| Realschule, Klasse 10 | (x) | X | X |
| Abschluss | Bedingungen HS | Bedingungen RS |
| Hauptschulabschluss | Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat. | |
| Sekundarabschluss I, Hauptschulabschluss | Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat. | Wer die Voraussetzungen des Realschulabschlusses am Ende des 10.Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss |
| Sekundarabschluss I, Realschulabschluss | Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss nach §2 hinaus
| Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. |
| Erweiterter Sekundarabschluss I | Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss nach §3 hinaus
| Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss nach §6 hinaus im Durchschnitt befriedigende Leistungen
erbracht hat. |
Mindestanforderungen
Mindestanforderungen sind ausreichende Leistungen, soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.
Ausgleichsregelung
| Problem | Lösung | ||
| A | 1 mal 5 | Kein Ausgleich erforderlich. | |
| B | 2 mal 5 | Ausgleich möglich durch befriedigende Leistungen (3) in zwei Ausgleichsfächern. | |
| C | 1 mal 6 | Ausgleich möglich durch gute Leistungen (2) in einem Ausgelichsfach oder befriedigende Leistungen (3) in zwei Ausgleichsfächern. | |
| D | 2 mal 5 oder 1 mal 6 | Ausgleich nach B oder C möglich, wenn die Konferenz dies beschließt. | |
Weitere Informationen und den genauen Wortlaut finden Sie unter dm Stichwort “Abschlüsse” im Internet unter: www.schure.de